Deutschland diskutiert über Strafmündigkeit DW

Ein Fall von sexueller Gewalt schockiert Deutschland: Im Juli 2019 wurde in Mülheim an der Ruhr eine Frau vergewaltigt – offenbar von Kindern zwischen 12 und 14 Jahren. Wie bestraft man solche jungen Täter?

Wann ist ein Kind alt genug, um die Verantwortung für seine Taten zu übernehmen? Darüber wird intensiv diskutiert, nachdem im Juli 2019 in Mülheim an der Ruhr eine Frau vergewaltigt wurde. Dieser Fall sexueller Gewalt schockiert die Menschen besonders, weil die mutmaßlichen Täter noch Kinder waren: Zwei waren 12, die anderen drei 14 Jahre alt.

Und eines ist klar: Die beiden Zwölfjährigen können für ihre Tat nicht verurteilt werden. Denn in Deutschland sind Kinder erst mit 14 Jahren strafmündig. Jüngere Täter gelten als schuldunfähig und müssen deshalb nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen, zum Beispiel einer Haftstrafe, rechnen.

Trotzdem kann ihre Tat Folgen für sie haben: Opfer einer Straftat können von den Tätern oder ihren Eltern Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen. Außerdem wird geprüft, ob die Eltern Hilfe bei der Erziehung brauchen. Manchmal verlieren die Eltern auch das Sorgerecht. Dann werden die Kinder in einer Pflegefamilie oder in einem Heim betreut. Junge Täter, die psychisch krank sind, können von einem Gericht in eine Klinik eingewiesen werden.

Nun diskutiert man die Frage, ob diese Maßnahmen ausreichen oder ob man das Alter der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre senken sollte. Manche Menschen fordern, dass auch jüngere Täter bestraft werden. Aber hätte das wirklich Vorteile für die Gesellschaft? Kann man dadurch Straftaten verhindern? Auf diese Fragen gibt es noch keine eindeutigen Antworten.



Strafmündigkeit (f., nur Sg) – odpowiedzialność karna
sexuell - seksualnie
jn schockieren
jn vergewaltigen - zgwałcić
mutmaßlich – przypuszczalnie; domniemany
schuldunfähig - niepoczytalny
strafrechtliche Konsequenz, -en (f.) – konsekwencja karna
Haftstrafe, -n (f.) – kara pozbawienia wolności
Folge, -n (f.) - skutek
Straftat, -en (f.) – czyn karalny
Schadensersatz (m.) – odszkodowanie
Schmerzensgeld (n.) – zadośćuczynienie pieniężne za ból
Sorgerecht (n., nur Sg) – prawo do opieki nad dzieckiem
Pflegefamilie, -n (f.) – rodzina zastępcza
psychisch
jn in eine Klinik ein|weisen – skierować kog. do kliniki
Maßnahme, -n (f.) - środek
et senken - obniżyć coś
eindeutig - jednoznaczny


skróty - Abkürzungen tutaj

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